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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen.

Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.Preise

Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftrags-

bestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarung gelten unsere

Listenpreise.

 

2. Urheberrecht

Der Besteller erklärt, alle Rechte(Eigentums-, Urheberrecht, etc.) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlage zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen gleichwohl entstehen können, die Haftung.

3. Lieferung

a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.

b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Beim Versand werden Verpackungskosten( Kosten für Verpackungsmaterial, Verpackungszeit etc. gesondert berechnet.

4. Gewährleistung

Alle Aufträge werden von uns gewissenhaft und mit größter Sorgfalt ausgeführt. a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehlern unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

b) Bei Aufzieh-, Versiegelungs,-sowie Laminierarbeiten gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Die Bilder können sich mit der Zeit , sowie unter dem Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien usw. verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Reklamationen oder Mängelrügen können nur bei Rückgabe sämtlicher Unterlagen , einschließlich unserer Lieferung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware, berücksichtigt werden. Einsendungen unvollständiger Unterlagen und Reklamationen ohne Belege können weder bearbeitet werden, noch verlängern sie die Reklamationsfrist. Bei berechtigten Reklamationen wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung in angemessener Frist geleistet. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.

c) Für Verlust oder Beschädigung von übergebenden Originalen beim Transport durch Beauftragte des Lieferers, sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferer, wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens Euro 7.500 nach Maßgabe seitens des Wirtschaftsverbandes Kopie+Medientechnik abgeschlossenen  Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Wirtschaftsverbandes Kopie+Medientechnik wird nicht begründet. Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen.

5. Mängelrüge

Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.

7. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt rein Netto, ohne jedweden Abzug zahlbar, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und aufgeführt. Wir behalten uns das Recht vor, Nachnahme oder Vorauskasse zu verlangen. Sollte ein vom Auftraggeber angegebener Rechnungsempfänger nicht fristgerecht zahlen, ist der Auftraggeber in jedem Fall verpflichtet, den entsprechenden Rechnungsbetrag an die Firma H. Berking KG auszugleichen.

Grundsätzlich ist nur der Auftraggeber unser Vertragspartner, an den wir unsere Vergütungsansprüche richten. Eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber, wonach ein Dritter verpflichtet sein soll, die durch den Auftrag entstandenen Kosten zu übernehmen, hat keine Gültigkeit. Reklamationen beeinflussen nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen.

8. Haftung für nicht abgeholte Originale

Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.

9. Verarbeitung elektronischer Daten

9.1 Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden, zweifelsfrei zu klären. Ergibt sich dabei, dass wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen  auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe(Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten.

Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.     

9.2 Der Kunde erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze nur Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwertes gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus

verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

9.3 Die in den übergegebenen Datensätzen enthaltenen Angaben sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.

9.4 Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen  und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere Provider kosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.

9.5 Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.

9.6 Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergegebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten.

9.7 Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe , sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druck-

reifeerklärung  vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen(z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof)zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsrecht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf.             

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